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Logopädie
Jennifer Moers

REZEPTE/VERORDNUNGEN

Sie erhalten von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt eine Verordnung für eine logopädische Behandlung. Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die Krankenkasse die Gesamtkosten. Erwachsene zahlen einen Eigenanteil, der 10% der Kosten einer Verordnung plus derzeit 10€ beträgt. Unter bestimmten Umständen können Sie sich von diesem Eigenanteil befreien lassen.

Klären Sie das bitte mit Ihrer Kasse. Die Verordnung, evtl. vorliegende Krankenberichte und, falls genehmigt, die Befreiung vom Eigenanteil, bringen Sie bitte zum ersten Termin mit. Die Krankenkassenkarte benötigen wir für unsere Abrechnung nicht.

Wenn Sie aufgrund eigener Initiative eine logopädische Behandlung planen, beraten Sie sich zunächst mit Ihrem Arzt. Ihr Arzt kann auch nur zwei Therapieeinheiten zur orientierenden Abklärung verordnen. Suchen Sie den Austausch darüber.

Folgende Ärztinnen/Ärzte sind Ansprechpartner für logopädische Behandlungen: Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen, Internisten, Hausärzte und Psychologen.

Kostenübernahme

Die logopädische Therapie gehört zu den Heilmitteln und wird von allen gesetzlichen und den meisten Privaten Krankenkassen teilweise oder vollständig übernommen.

Patienten über achtzehn Jahren (GKV) müssen in der Regel einen Zuzahlungsbetrag leisten, sofern sie nicht von diesem Eigenanteil befreit sind.

Privat versicherte Patienten (mit und ohne Beihilfe) erhalten von uns zu Beginn der Therapie eine Kostenübersicht, um eine Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu besprechen.

Für eine logopädische Therapie ist eine Verordnung notwendig, die vom Allgemeinmediziner oder Facharzt ausgestellt wird.
Die erste Verordnung umfasst in der Regel elf Einheiten, in denen eine detaillierte störungsspezifische Diagnostik durchgeführt wird, bevor die Therapie beginnt.

Die Therapiedauer einer Einheit beträgt in der Regel 45 Minuten, je nach Störungsbild variabel.
Je nach Notwendigkeit kann eine logopädische Therapie auch als Hausbesuch stattfinden.