Seit dem 01.10. fallen Patienten, deren Therapie von einem Arzt verordnet wurde nicht mehr unter die 3-Gs. Somit können alle Therapien wieder uneingeschränkt stattfinden. Für die Elterngespräche, deren Dauer das normale Abschlussgespräch am Ende einer Therapieeinheit überschreitet, gilt die Regelung weiterhin.



















































































