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Logopädie
Jennifer Moers

Kostenübernahme

Die logopädische Therapie gehört zu den Heilmitteln und wird von allen gesetzlichen und den meisten Privaten Krankenkassen teilweise oder vollständig übernommen.
Patienten über achtzehn Jahren (GKV) müssen in der Regel einen Zuzahlungsbetrag leisten, sofern sie nicht von diesem Eigenanteil befreit sind.

Privat versicherte Patienten (mit und ohne Beihilfe) erhalten von uns zu Beginn der Therapie eine Kostenübersicht, um eine Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu besprechen.

Für eine logopädische Therapie ist eine Verordnung notwendig, die vom Allgemeinmediziner oder Facharzt ausgestellt wird.
Die erste Verordnung umfasst in der Regel elf Einheiten, in denen eine detaillierte störungsspezifische Diagnostik durchgeführt wird, bevor die Therapie beginnt.
Die Therapiedauer einer Einheit beträgt in der Regel 45 Minuten, je nach Störungsbild variabel.
Je nach Notwendigkeit kann eine logopädische Therapie auch als Hausbesuch stattfinden.